Nach einem Unfall ist in den meisten Fallen ein Gutachten nötig. Sie als Geschädigter haben die freie Wahl des Gutachters.
Sie sollten den Gutachter bestimmen, der Ihre Interessen am besten vertritt. Der von Ihnen beauftrage Sachverständiger sollte sich in der Motorrad- und Fahrwerkstechnik auskennen. Alle durch den Unfall beschädigten und die in Mitleidenschaft gezogenen Bauteile herausfinden und diese benennen. Des weiteren sollte er über die technische Ausrüstung verfügen um verdeckte Schäden wie z.B. am Fahrwerk oder Motor aufzudecken und diese Messtechnisch zu erfassen.
Als Spezialist für Zweiradtechnik maße ich mir nicht an, komplizierte Schäden am PKW zu diagnostizieren. Genauso wenig können die meisten KFZ-Sachverständigen speziellere Schäden an Motorrädern feststellen.